Ihre Hausarztpraxis in Rimpar

Dr. Regina Holl

Fachärztin für Innere Medizin (hausärztliche Versorgung)
Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie (nur privatärztlich)

angestellte Ärzte:
Dr. David Metzler (Facharzt für Allgemeinmedizin)
Nina Fischer (Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin (DDG))

Willkommen in unserer Praxis

Bitte beachten:

Zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen und Patient*innen bitten wir bei Vorliegen einer Infektionserkrankung weiterhin um das Tragen eines Mund Nasen-Schutzes oder einer FFP2 Maske. Vielen Dank!


ICH BENÖTIGE EIN REZEPT


ICH BENÖTIGE EINE ÜBERWEISUNG

Anrufbeantworter für Rezepte und Überweisungen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

ab sofort haben wir einen zusätzlichen Service für Sie eingerichtet: Rezept- und Überweisungsbestellung per Anrufbeantworter

Sie können uns nun unabhängig von unseren Praxiszeiten Ihre Rezeptbestellungen und Überweisungswünsche mitteilen. Die angeforderten Formulare können am übernächsten Werktag abgeholt werden. (Ausgenommen sind Zeiten des Praxisurlaubs.)

Der Anrufbeantworter hat die Telefonnummer: 09365 – 889 8839

Bitte legen Sie sich vor Ihrem Anruf die Medikamente zurecht, die Sie benötigen.

Nennen Sie uns bitte deutlich
Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum

Bei Rezeptbestellungen:
Medikamentenname, Wirkstärke, Packungsgröße

Bei Überweisungsbestellungen:
Fachrichtung des Arztes, und Anlass der Überweisung

Bitte denken Sie beim Abholen daran, Ihre Versichertenkarte vorzulegen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auf diesem Wege ausschließlich Dauermedikamente und Überweisungen für Routineuntersuchungen ausgestellt werden können. Jede Verordnung wird auf medizinische Richtigkeit geprüft. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, zu prüfen, ob die Arzneimittel-Richtlinien eingehalten werden.

Ihr Praxisteam Dr. Regina Holl

Wichtig

Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Eine Krankschreibung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Ist der Patient danach weiterhin krank, muss er für eine Folge-AU die Praxis aufsuchen.

Eine Folgebescheinigung nach telefonischer Anamnese dürfen Ärzte ausstellen, wenn sie den Patienten zuvor persönlich vor Ort untersucht und eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt haben.

Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese! Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden nach telefonischer Konsultation krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, weist er den Patienten darauf hin, dass eine persönliche Untersuchung in der Praxis erforderlich ist.

Eine telefonische Anforderung der ärztlichen „Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ist ebenfalls möglich.

Grippeimpfungen sind in unserer Praxis ohne Termin möglich

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre,
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Ebenso ist bei chronisch Kranken und ab dem 60. Lebensjahr die Impfung gegen Pneumokokken (Erreger der invasiven Pneumokokkeninfektion bei Lungenentzündungen) zu empfehlen.

Bitte bringen Sie zur Impfung Ihre Chipkarte und den Impfausweis mit.

Kontakt:

Praxis Dr. Regina Holl
Niederhoferstr. 11
97222 Rimpar

Telefon: 09365-9744
Fax: 09365-89967

Email: info@praxis-dr-holl.de

Sprechzeiten:

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 8:00 – 12:00 Uhr 15:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr 16:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie um eine telefonische Anmeldung unter Tel. 09365-9744

Bitte geben Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung den Grund Ihres Besuches und die Dringlichkeit an.

Eine tägliche Infektsprechstunde findet Montag-Donnerstag ab 11 Uhr, Freitag ab 12 Uhr statt. Telefonische Anmeldung erforderlich!